Übersetzungen
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Beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass der Inhalt der Übersetzung dem Original entspricht. Damit ein Übersetzer eine Beglaubigung ausstellen darf, muss dieser öffentlich bestellt und beeidigt werden.

Im internationalen Rechtsverkehr erfordern diverse Schriftstücke und Dokumente häufig eine beglaubigte Übersetzung, unter anderem auch Urkunden und Zeugnisse jeder Art.

Einige Beispiele dafür sind:

  • Adoptionspapiere
  • Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsbescheinigungen (z.B. für im Ausland erworbene Abschlüsse)
  • Arbeitszeugnisse
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Ausweispapiere
  • Bankdokumente
  • Berufsabschlusszeugnisse (Gesellenbrief, Meisterbrief)
  • Diplom- und Studienzeugnisse
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Gerichtsurteile
  • Heiratsurkunden
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Notarielle Urkunden
  • Praktikumszeugnisse
  • Qualifikationsnachweise (Weiterbildungs- und Fortbildungszertifikate)
  • Scheidungsurkunden
  • Schulzeugnisse
  • Sterbeurkunden
  • Steuerunterlagen und Berufszulassungen
  • Testamente
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Vollmachten
  • Zertifikate

Als qualifizierte Übersetzerin mit Zugang zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ermögliche ich Behörden, Gerichten und Notariaten eine sichere und rechtssichere Übermittlung sensibler Dokumente. Bei Bedarf signiere ich sie mit der qualifizierten elektronischen Signatur.

Meine SAFE-ID: DE.Justiz.1f54ed40-d1a1-43ce-9ae6-a5ded059ae42.afb7

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